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siehe auch Apr06

Thema:Gossmann, FührerscheinrückgabeDatum:15.02.07An:annedore.fitsch@stadt-kassel.deKopie an:infoarechtsanwalt-eichel.de, stadt@stadt-kassel.de

Thomas Gossmann
34127 Kassel
geb.22.1.65

Sehr geehrte Frau Fitsch,
hiermit bitte ich um die Rückgabe des Führerscheins, da die Sperrfrist abgelaufen ist.
Ich hatte ca. 1995 vor Ratsherren behauptet, dass ich die Führerscheinstelle töten würde. Dies war selbstverständlich nicht wörtlich gemeint, sondern es kann auch jemand anders tun, mir gehts nur ums Prinzip. Das Recht Behörden zu töten ist mittlerweile in der gesellschaftlichen Diskussion, Sie können daraus nicht mehr ableiten, dass ich einen zur Führerscheinuneignung führenden Beamtenhass habe.
Nachdem Sie jahrelang auf verfassungswidrige Weise meinen Führerschein zurückgehalten haben (MPU-Anordnung obwohl die Blutprobe negativ war), tat ich die Äußerung im Sinne eines Widerstandsrechts nach Art.20GG. Hierüber gibt es eine juristische Auseinandersetzung (Übergehen des BVG nach Grundgesetz), und da haben Sie nicht voreilig zu urteilen, dass dies falsch ist und einen schlechten Charakter bedeutet.
Nach Ablauf der Sperre haben Sie dann doch auf eine MPU verzichtet, so dass mir 1997 ein neuer Führerschein ausgestellt wurde.
Dann aber meinten Sie 1998 ohne Anlass, dass ich jetzt doch zur MPU müsste, und zogen den Führerschein ein mit der Begründung Beamtenhass.
Bei der MPU schnitt ich gewohnt überdurchschnittlich ab bei den medizinischen Tests sowie Erfassen von Verkehrssituationen und Reaktionstests. Dann wurde aber plötzlich geschrieben, dass trotz der überdurchschnittlichen Fahreignung eine Charakterschwäche vorliege.
Das lag wohl daran, dass der von Ihnen begründete Beamtenhass auch einen Psychologenhass begründet, so dass ich aussah als hätte ich eine negative Einstellung gegenüber Psychologen. Na dass können sogar Sie sich denken was der Psychologe sagt wenn man ihn nicht leiden kann: dass man einen schlechten Charakter hat.
Genauso wie Sie das ursprüngliche psychologische Gutachten übergangen haben (darin war die Rede davon, dass ich nach Verlust von Führerschein und Auto Hanf zu ärztlichen Zwecken eingenommen habe, wobei der Amtspsychologe meinte, dass dies keine Auswirkungen auf die Fahreignung hat), können Sie auch die Charakterbemerkung des MPU-Psychologen übergehen, zumal eine gute Fahreignung nachgewiesen wurde. Und außerdem hat das BVG tatsächlich festgestellt, dass Ihre MPU-Aufforderung verfassungswidrig war. Daher können Sie sofort ohne MPU den Führerschein aus der Akte zurückgeben, wobei Sie die entstandenen Löcher bitte zumachen möchten.
Ein weiterer Fall für Ihre Kollegen war "Schluckspecht" u.a. Läden, wie in der Hessenschau zu sehen. Dort sammelt man schon Unterschriften für die Tötung des Ordnungsamtes. Selbstverständlich zur Rechtsfindung und nicht zwecks kleinlicher Massaker. Das Ordnungsamt ist nunmal einer der großen Menschenkaputtmacher. Dass die Mitarbeiter trotzdem so tun, als ob nichts wäre ist Grund für total keine Gnade auch für die Familien (gehen Sie doch selbst kaputt statt für die Kaputtmacher zu arbeiten). An der öffentlichen Diskussion bis ins Fernsehen und Internet (inq.de, Inquisition die Ihre Adressen veröffentlicht) können Sie sehen dass Behördenhass nicht krank ist, also sofortige Rückgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gossmann 16.2.07